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FAQ

Allgemeine Fragen zur Praktikumsbörse

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Muss ich mich als Lehrkraft in der Praktikumsbörse registrieren?

Nein, das müssen Sie nicht. Die Schülerinnen und Schüler können sich selbstständig auf die angebotenen Praktikumsstellen bewerben.

Bei einigen Schüler*innen ist es aber sicher hilfreich, wenn eine Lehrkraft sie bei der Bewerbung auf eine Praktikumsstelle unterstützt.

Ist auch ein Praktikum im Ausland möglich?

Ja, auch Praktika im Ausland sind möglich. Allerdings müssen sie durch die Bezirksregierung genehmigt werden (vgl. BASS 12-21 Nr. 1 Erlass zur Beruflichen Orientierung, Absatz 6).

Informationen zum Versicherungsschutz von Schülerinnen und Schüler im Ausland finden Sie in den Downloads.

Zudem müssen die aktuell geltenden Corona-Regelungen in Bezug auf Auslandspraktika beachtet. Diese finden Sie hier.

Versicherung & Co.

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Wie beantragen Schülerinnen und Schüler in Corona-Zeiten ein Gesundheitszeugnis/eine Hygienebelehrung?

Schülerinnen und Schüler, die im Praktikum mit Lebensmitteln umgehen und z. B. in der Küche oder in einem Restaurant tätig sind, benötigen für ihr Praktikum eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, kurz auch „Gesundheitszeugnis“ genannt.

Die Belehrung wird normalerweise im Gesundheitsamt ausgestellt. Coronabedingt können die Belehrungen dort jedoch zurzeit nicht stattfinden, weshalb die Belehrungen in der Schule durchgeführt werden. Die genauen Modalitäten finden Sie hier.

Welche schulgesetzlichen Vorgaben gibt es?

Den aktuellen Runderlass zur Beruflichen Orientierung mit Vorgaben zum Schülerbetriebspraktikum finden Sie hier.

Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten Praktikum?

Hier finden Sie eine Kurzübersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsschutz.

Die vollständigen Gesetzestexte können Sie hier nachlesen.

Wie sind die Schülerinnen und Schüler versichert?

Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt, sind die Schüler*innen auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie während des Praktikums über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.

Die Haftpflichtversicherung läuft über die Eltern bzw., falls die Eltern nicht über eine Haftpflichtversicherung verfügen, über den Schulträger.

Achtung – bei freiwilligen Ferienpraktika gelten anderen Regelungen!
Bei einem Ferienpraktikum sind die Schüler*innen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert; es besteht jedoch keine gesetzliche Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Eventuelle Schäden werden – je nach Situation – von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des*der Jugendlichen bzw. seiner*ihrer Eltern übernommen.

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Christiane Stedeler-Gabriel
Kommunale Koordinierung Düsseldorf
0211 899 65 13
christiane.stedelergabriel@duesseldorf.de