Kontakt

FAQ

Allgemeine Fragen zum Praktikum

blank
Wo soll ich mich bewerben?

Wenn du noch nicht genau weiß, was dich interessiert und wo du dein Praktikum machen möchtest, haben wir hier ein paar Tipps für dich zusammengestellt.

Wenn du weißt, welches Berufsfeld du kennenlernen möchtest, suche in der Praktikumsbörse nach dazu passenden Angeboten.

Du kannst die Angebote auch filtern, indem du unter „Fachrichtung“ einen Suchbegriff eingibst.

Wie schreibe ich eine Bewerbung?

Unter Materialien/Links haben wir einige hilfreiche Infos zum Schreiben einer Bewerbung zusammengestellt.

Zudem findest du in deinem Berufswahlpass im Kapitel „Mein Übergang“ viele Anregungen rund um das Thema „Bewerbung schreiben“.

Wird das Praktikum bezahlt?

Nein, da es sich um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt, erhältst du kein Geld für das Praktikum.

Dafür bekommst du durch ein Praktikum viele andere Sachen: Du lernst die Arbeitswelt kennen, machst viele neue Erfahrungen, entdeckst neue Stärken an dir, knüpfst erste Kontakte mit einem Unternehmen … und mit ein bisschen Glück lernst du deinen Traumberuf kennen!

Was ist ein Gesundheitszeugnis?

Wenn du in deinem Praktikum mit Lebensmitteln umgehst und zum Beispiel in einer Küche oder einem Restaurant arbeitest, brauchst du ein Gesundheitszeugnis. Ganz genau heißt das Gesundheitszeugnis „Belehrung gemäß § 43, Abs. 1 Infektionsschutzgesetz“.
Dein Praktikumsbetrieb wird dir frühzeitig Bescheid geben, wenn du ein Gesundheitszeugnis brauchst.

Wo kriege ich es?
Die Belehrung wird normalerweise im Gesundheitsamt ausgestellt. Seit Corona werden die Belehrungen aber auch in der Schule durchgeführt. Die Schulen sind darüber informiert worden. Sprich deine Lehrkraft an, wenn du ein Gesundheitszeugnis benötigst.

Wichtig: 

  • Kümmere dich frühzeitig um das Gesundheitszeugnis, denn das Erstellen dauert mehrere Wochen.
  • Das Gesundheitszeugnis muss bereits am ersten Praktikumstag vorliegen.

Vor dem Praktikum

blank
Werde ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen?

Es hängt von dem Unternehmen ab, ob es dich vorab zu einem Vorstellungsgespräch einladen möchten oder nicht.

Falls es dich einlädt: Keine Angst vor dem Gespräch! Das Unternehmen weiß, dass es wahrscheinlich dein erstes Vorstellungsgespräch ist und du vielleicht etwas nervös bist. Das ist ganz normal!

Tipps für die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch findest du bei den Materialien/Links.

Ich bekomme nur Absagen. Was mache ich jetzt?

Nimm es nicht persönlich – viele Unternehmen können pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl an Praktikant*innen aufnehmen.

Versuche es einfach noch einmal bei einem anderen Unternehmen. Wenn du in der Praktikumsbörse nichts Passendes mehr findest, kannst du auch online nach Firmen in deiner Umgebung suchen.

Hast du etwas Geeignetes gefunden? Rufe an und frage nach, ob du dort ein Praktikum machen kannst. Schreibe dir vorher genau auf, wann dein Praktikumszeitraum ist und was du fragen möchtest!

Suchst du ein Praktikum im Handwerk? Dann schau mal in der Praktikumsbörse der Handwerkskammer nach Angeboten:
Praktikumsbörse HWK Düsseldorf

Tipp:
Zeige dein fertiges Bewerbungsanschreiben und deinen Lebenslauf einem Erwachsenen (deinen Eltern, einer Lehrkraft …), damit keine Fehler enthalten sind. Vielleicht haben er*sie ja auch noch ein paar Tipps für dich.

Während des Praktikums

blank
Brauche ich besondere Kleidung?

Achte darauf, dass deine Kleidung sauber und ordentlich aussieht. Auf bauchfreie Oberteile und Käppis solltest du besser verzichten.

Bei einigen Praktikumsstellen, z. B. im Hotel oder im Restaurant, wird das Unternehmen dir vorab mitteilen, ob du bestimmte Kleidung tragen musst.

Für manche Arbeitstätigkeiten ist eine Schutzausrüstung (z. B. Kopf-, Augen-, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) vorgeschrieben. Diese muss der Betrieb dir zur Verfügung stellen. Ohne die Schutzkleidung darfst du diese Tätigkeiten nicht ausführen.

Was ist, wenn ich krank werde?

Wenn du während des Praktikums krank wirst, musst du direkt am ersten Tag den Betrieb und deine Schule informieren.

Ab dem dritten Tag brauchst du eine Bescheinigung vom Arzt.

Mir gefällt das Praktikum nicht. Was kann ich machen?

Wenn du während des Praktikums merkst, dass dir der Beruf keinen Spaß macht, ist das auch eine gute Erfahrung. Dann weißt du schon einmal, was du später nicht arbeiten möchtest. Mache das Praktikum aber auf jeden Fall zu Ende!

Wenn du Probleme mit dem Unternehmen hast, melde dich bei deiner Lehrkraft und erzähle ihr davon. Gemeinsam findet ihr sicher eine Lösung!

Der Praktikumsbetrieb gibt mir nur blöde Aufgaben!

Ab und zu mal Kaffee kochen oder die Werkstatt fegen, kann Aufgabe von Praktikant*innen sein. Generell sollte es aber nicht so sein, dass du im Praktikum nur solche Hilfsarbeiten bekommst.

Sprich mit deiner Ansprechperson im Betrieb oder in der Schule darüber. Es ist hilfreich, wenn du dir vor dem Gespräch mit dem Praktikumsunternehmen genau aufschreibst, was dich stört und was für Tätigkeiten du gern kennenlernen möchtest.

Wie lange muss ich pro Tag arbeiten? Muss ich auch nachts oder am Wochenende arbeiten?
Diese Arbeitszeiten gelten tagsüber:

Bei Schüler*innen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn du zwischen 15 und unter 18 Jahren alt bist, darfst du täglich höchstens sieben Stunden und maximal 35 Stunden/Woche arbeiten.

Anspruch auf Pausen:

  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis maximal sechs Stunden. Ohne Pause dürfen Schüler*innen nicht mehr als 4,5 Stunden arbeiten.
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Ausnahmen gelten im Schichtbetrieb:
Im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, der Tierhaltung und auf Bau- und Montagestellen ist eine Schichtzeit von bis zu 11 Stunden (Arbeitszeit inkl. Ruhepausen und Arbeitsunterbrechungen aus betrieblichen Gründen) zulässig.

Etwas anders sieht es auch aus, wenn du nicht mehr vollzeitschulpflichtig und zwischen 15 und 18 Jahren alt  bist. Dann darfst du täglich bis zu acht Stunden und maximal 40 Stunden/Woche arbeiten.

Nachtruhe

Es gilt eine Nachtruhe von 20:00–06:00 Uhr, in der du nicht arbeiten darfst.

Für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren sind Ausnahmen möglich:

  • bis 22:00 Uhr (Gaststätten- und Schaustellergewerbe)
  • in mehrschichtigen Betrieben bis 23:00 Uhr
  • in der Landwirtschaft bis 21:00 Uhr oder ab 05:00 Uhr
  • in Bäckereien/Konditoreien ab 05:00 Uhr (bei Jugendlichen ab 17 Jahren 04:00 Uhr)

Wochenende

An Samstagen und Sonntagen ist die Beschäftigung von Schülerpraktikant*innen gesetzlich verboten.

Ausnahmen sind:

  • an Samstagen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Verkaufsstellen, Bäckereien, Friseurhandwerk, Verkehrswesen, Landwirtschaft, Gaststättengewerbe, Kfz-Reparaturwerkstätten
  • an Sonntagen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Gaststättengewerbe

Arbeitest du an einem Samstag oder Sonntag, hast du an einem anderen Tag derselben Woche frei. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein.

Ganz genau kannst du das alles hier nachlesen.

Was passiert, wenn ich während des Praktikums versehentlich etwas kaputtmache?

Wenn du während des Praktikums versehentlich etwas beschädigst, trägt die Haftpflichtversicherung deiner Eltern dafür die Kosten.

Haben deine Eltern keine Haftpflichtversicherung, zahlt der Schulträger den verursachten Schaden. Schulträger ist im Fall der öffentlichen Schulen Düsseldorfs die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Nach dem Praktikum

blank
Was mache ich nach dem Praktikum?

Überlege dir, was dir in deinem Praktikum Spaß gemacht hat und was nicht. Könntest du dir vorstellen, später in dem Beruf zu arbeiten?

Es ist hilfreich, wenn du deine Gedanken kurz aufschreibst. Dann kannst du dich später immer wieder gut daran erinnern. Deine Notizen kannst du zum Beispiel in deinen Berufswahlpass einheften.

In deinem Berufswahlpass findest du unter „Meine Praxisphasen – Betriebspraktika“ auch ein sehr hilfreiches Arbeitsblatt namens „Meine Auswertung und mein Ausblick“, das du nutzen kannst.

Wenn dir das Praktikum großen Spaß gemacht hat, bleibe unbedingt mit dem Unternehmen in Kontakt. Frage nach, ob du dort vielleicht später eine Ausbildung machen kannst.

Bekomme ich ein Zeugnis?

Nach dem Praktikum erhältst du auf jeden Fall eine Praktikumsbescheinigung. Darin stehen die Tätigkeiten, die du in deinem Praktikum gemacht hast, und wie dein Arbeits- und Sozialverhalten war.

Ein qualifiziertes Zeugnis ist nicht vorgeschrieben. Frage deinen Praktikumsbetrieb, ob sie dir ein Praktikumszeugnis ausstellen. Ein Zeugnis ist noch aussagekräftiger als eine Praktikumsbescheinigung und du kannst es gut für spätere Bewerbungen, z. B. für einen Ausbildungsplatz, nutzen.