FAQ
Allgemeine Fragen zur Praktikumsbörse
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Muss man sich in der Praktikumsbörse registrieren?
Nein, es ist keine Registrierung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich direkt bei den jeweiligen beim Praktikumsangebot angegebenen Kontaktdaten. Das kann postalisch, per E-Mail, telefonisch oder über ein angegebenes Karriereportal/einen verlinkten Bewerbungsbogen sein.
Bei einigen Schüler*innen ist es aber sicher hilfreich, wenn eine Lehrkraft sie bei der Bewerbung auf eine Praktikumsstelle unterstützt.
Ist auch ein Praktikum im Ausland möglich?
Ja, auch Praktika im Ausland sind möglich. Allerdings müssen sie durch die Bezirksregierung genehmigt werden (vgl. BASS 12-21 Nr. 1 Erlass zur Beruflichen Orientierung, Absatz 6).
Informationen zum Versicherungsschutz von Schülerinnen und Schüler im Ausland finden Sie in den Downloads.
Zudem müssen die aktuell geltenden Corona-Regelungen in Bezug auf Auslandspraktika beachtet. Diese finden Sie hier.
Versicherung & Co.
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Wie beantragen Schülerinnen und Schüler ein Gesundheitszeugnis/eine Hygienebelehrung?
Schülerinnen und Schüler, die im Praktikum mit Lebensmitteln umgehen und z. B. in der Küche oder in einem Restaurant tätig sind, benötigen für ihr Praktikum eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz, kurz auch „Gesundheitszeugnis“ genannt.
Die Belehrung wird normalerweise im Gesundheitsamt ausgestellt. Seiot Corona die Belehrungen jedoch auch in der Schule durchgeführt werden. Die genauen Modalitäten finden Sie hier.
Welche schulgesetzlichen Vorgaben gibt es?
Den aktuellen Runderlass zur Beruflichen Orientierung mit Vorgaben zum Schülerbetriebspraktikum finden Sie hier.
Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten Praktikum?
Wie sind die Schülerinnen und Schüler versichert?
Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt, sind die Schüler*innen auf dem direkten Hin- und Rückweg sowie während des Praktikums über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.
Die Haftpflichtversicherung läuft über die Eltern bzw. über den Schulträger.
Achtung – bei freiwilligen Ferienpraktika gelten anderen Regelungen!
Bei einem Ferienpraktikum sind die Schüler*innen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert; es besteht jedoch keine gesetzliche Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Eventuelle Schäden werden – je nach Situation – von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des*der Jugendlichen bzw. seiner*ihrer Eltern übernommen.
Kontaktieren Sie uns!
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Ihre Ansprechpartnerin
Christiane Stedeler-Gabriel
Kommunale Koordinierung Düsseldorf
0211 899 65 13
christiane.stedelergabriel@duesseldorf.de