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FAQ

Fragen zur Düsseldorfer Praktikumsbörse

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Wie funktioniert die Praktikumsbörse?

Ihr Kind bewirbt sich direkt bei dem jeweiligen Anbieter des Praktikums. Eine Registrierung im Portal ist nicht notwendig.

Können die Anbieter die Bewerbung meines Kindes auch ablehnen?

Ja, bei den Angeboten handelt es sich um offene Angebote.

Die meisten Anbieter geben beispielsweise keinen bestimmten Zeitraum für das Praktikum an, sondern entscheiden bei jeder Anfrage, ob der von der Bewerberin/dem Bewerber gewünschte Zeitraum im Unternehmen passt oder nicht.

Zudem können die Anbieter ausgehend von den Bewerbungsunterlagen entscheiden, ob sie dem/der Bewerber*in einen Praktikumsplatz zusagen möchten oder nicht.

Eine Garantie für einen Praktikumsplatz bietet die Düsseldorfer Praktikumsbörse nicht.

Tipp: Schauen Sie sich die Bewerbungsunterlagen Ihres Kindes an, damit sie möglichst fehlerfrei sind!

Fragen zum Praktikum

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Wird das Praktikum benotet?

Dies wird individuell von den Schulen geregelt. 

Vom Betrieb erhält Ihr Kind eine Praktikumsbescheinigung mit Angaben zu seinen Tätigkeiten sowie seinem Arbeits- und Sozialverhalten.

Von Seiten der Schule bekommt Ihr Kind in der Regel die Aufgabe, eine Praktikumsmappe zu erstellen. Diese wird meist benotet und kann eine Klassenarbeit ersetzen.

Wie ist mein Kind während des Praktikums versichert?

Da es sich bei dem Schülerbetriebspraktikum um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt, ist Ihr Kind im Unternehmen sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Betrieb (ohne private Abstecher) über die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung versichert.

Verursachen Jugendliche im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums Schäden, kommt Ihre private Haftpflichtversicherung dafür auf. Für den Fall, dass keine solche Versicherung besteht, erfolgt die Schadensregulierung über den zuständigen Schulträger. Schulträger ist im Fall der öffentlichen Schulen Düsseldorfs die Landeshauptstadt Düsseldorf.

Wird das Praktikum bezahlt?

Nein. Das Praktikum ist unbezahlt, da es sich um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt, die vorrangig der Berufs- und Studienorientierung dient.

Wie lange muss mein Kind pro Tag arbeiten?

Hier finden Sie eine Kurzübersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsschutz.

Die vollständigen Gesetzestexte finden Sie hier.

Was ist, wenn mein Kind krank wird?

Sollte Ihr Kind während des Praktikums erkranken, müssen die Schule und die Praktikumsstelle informiert werden. Bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Benötigt mein Kind ein Gesundheitszeugnis?

Wenn Ihr Kind im Rahmen des Praktikums mit Lebensmitteln umgehen muss, z. B. in einer Küche oder einem Restaurant, benötigt es ein Gesundheitszeugnis (= Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).

Für welche Tätigkeiten ein Gesundheitszeugnis benötigt wird, können Sie der nachstehenden Datei entnehmen:
Allgemeine Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Belehrung wird normalerweise im Gesundheitsamt ausgestellt. Coronabedingt können die Belehrungen dort jedoch zurzeit nicht stattfinden.

Daher ist bis auf Weiteres folgende Vorgehensweise mit dem Gesundheitsamt vereinbart worden: 

  • Die Belehrungen werden in der Schule von Lehrkräften durchgeführt.
  • Die Schule stellt dem Gesundheitsamt die Angaben über die zu belehrenden Schüler*innen zur Verfügung (mindestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn).
  • Das Gesundheitsamt sendet der Schule innerhalb einer Woche die Bescheinigungen über die erfolgte Belehrung zu.

Die Schulen sind über die Vorgehensweise informiert worden. Falls Ihr Kind für sein Praktikum ein Gesundheitszeugnis benötigt, wenden Sie sich bitte frühzeitig an seine Klassenleitung.

Die Bescheinigung muss spätestens am ersten Arbeitstag vorliegen.